Allgemeine Geschäftsbedingungen
GENAU CTC, Dipl.-Kfm. (Univ.) Ingrid Genau- im folgenden GENAU CTC -
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und
Abwicklung von Aufträgen aller Art (Beratung, Training, Coaching) zwischen
GENAU CTC und dem jeweiligen Auftraggeber. Wenn nicht schriftlich
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen von GENAU CTC. Der Auftraggeber erkennt mit der
Auftragserteilung die nachstehenden AGB als für sich verbindlich an.
1. Datenschutz und Geheimhaltung
a. Datenschutz
GENAU CTC nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich
strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden
auf der Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall
werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte
weitergegeben. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick
darüber, wie dieser Schutz gewährleistet wird und welche Art von Daten zu
welchem Zweck erhoben werden:
Datenverarbeitung auf der Internetsite
GENAU CTC erhebt und speichert automatisch in Server Log-Dateien
Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:
- Browser-Typ und Browser-Version,
- verwendetes Betriebssystem,
- Referrer URL (die zuvor besuchte Seite),
- Hostname des zugreifenden Rechners (IP-Adresse),
- Uhrzeit der Serveranfrage.
Diese Daten sind für GENAU CTC nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine
Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht
vorgenommen, die Daten werden nur zu statistischen Zwecken ausgewertet, um
den Internetauftritt zu verbessern. Ferner werden Daten, die vom Anwender in
Formulare eingetragen werden, gespeichert. Die erfassten Daten dienen zur:
- Beantwortung Ihrer Anfragen,
- Abwicklung von mit Ihnen geschlossenen Verträgen,
- Prüfung, um Missbrauch nachzugehen.
b. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung bzgl. aller
Wahrnehmungen und mündlichen bzw. schriftlichen Absprachen. Die
Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf alle Unterlagen, die sowohl zur
Durchführung eines Auftrags oder Projekts gehören oder das Umfeld einer
Projektdurchführung betreffen. Von der Geheimhaltungspflicht darf nur mit
ausdrücklicher, vorheriger eingeholter und schriftlicher Einverständniserklärung
der anderen Vertragspartei abgewichen werden. In jedem Fall besteht bei Zweifeln
darüber, ob eine Information oder eine Wahrnehmung unter die
Geheimhaltungspflicht fällt, eine unverzügliche gegenseitige
Konsultationspflicht.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses im bisherigen Umfang zeitlich unbegrenzt weiter. GENAU CTC
stellt sicher, dass zur Durchführung eines Auftrages eingesetzte Personen eine
schriftliche Erklärung zur Einhaltung der Geheimhaltungsverpflichtung abgeben.
2. Schutz geistigen Eigentums
Alle von GENAU CTC gestellten Schulungsunterlagen und Lehrinhalte dienen
ausschließlich der persönlichen Nutzung durch die vom Auftraggeber benannten
Teilnehmer. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren
Unterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem
Auftragnehmer oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder
Hersteller. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstige
Materialien ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ganz oder
auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in
irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
3. Auftragsannahme / Rücktritt des Auftragnehmers / Annahmeverzug
a. Auftragsannahme
Angebote von GENAU CTC sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Eine
Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte
Aufträge werden schriftlich bestätigt und gelten als rechtsgültig erteilt, wenn
sie nicht unverzüglich (d.h. spätestens 3. Werktage nach Zugang) der
Auftragsbestätigung vom Auftraggeber schriftlich widerrufen werden.
b. Rücktritt des Auftraggebers / Annahmeverzug
Bei ärztlich attestierter plötzlicher, schwerer Krankheit verzichten wir auf die
Stornogebühr, bei betrieblichen Gründen nicht.
Beratungsleistungen
Der Auftraggeber kann bis 2 Wochen vor Beginn kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten. Bei späteren Rücktritten durch den Auftraggeber wird angemessener
Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangt. Dieser
berechnet sich, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Regelung nach
dem vereinbarten Honorar wie folgt:
- ab 2 Wochen vor Auftragsbeginn 30% des vereinbarten Honorars
- ab 1 Woche vor Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Honorars
- ab 3 Tage vor Auftragsbeginn 100% des vereinbarten Honorars
Maßgeblich für die Fristberechnung ist der schriftliche Eingang der Mitteilung
beim Auftragnehmer. Können sich Auftraggeber und Auftragnehmer auf
Alternativtermine einigen, so entfallen die oben genannten
Stornoregelungen. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug
und unterlässt bzw. verzögert er Dienste in Verzug oder unterlässt
bzw. verzögert er eine ihm obliegende Unterstützung, so kann der Auftragnehmer
für die nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur
Nachleistung verpflichtet zu sein.
Inhouse-Workshops
Zusätzlich zu den unter Beratungsleistungen aufgeführten Regelungen gilt: Der
Auftraggeber kann jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen
Vertreter benennen. Ihm entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die GENAU CTC
behält sich vor, die Veranstaltung wegen wichtiger, von ihr nicht zu
vertretender Gründe (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt)
abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen
selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und
Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt, ausgeschlossen.
4. Auftragsdurchführung / Leistungserfüllung
Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die vereinbarte Leistung im Sinne
eines Dienstvertrages. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Erfolg.
Der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weitere Modalitäten werden
durch die Auftragsbestätigung geregelt. Auftragsergänzungen, -abänderungen oder
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des
Schriftformerfordernisses. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder
Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer
evtl. Verkürzung oder Verlängerung der Maßnahme) können vor oder während der
Durchführung der Maßnahme vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder
Abweichungen die Maßnahme in ihrem Kern nicht völlig verändern.
Grundsätzlich sind die Leistungen des Auftragnehmers sowie die
Mitwirkungsleitungen des Auftraggebers entsprechend der Regelung der
Auftragsbestätigung zu erbringen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, GENAU CTC nach Kräften bei der
Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seiner Betriebssphäre liegenden
zur Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu
schaffen. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie
informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf
der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
5. Haftung und Schadenersatz
GENAU CTC verpflichtet sich, den jeweiligen Auftrag sorgfältig auszuführen,
übernimmt jedoch keine Erfolgshaftung. Ereignisse höherer Gewalt, wie
Krankheiten oder Unfall der eingesetzten Mitarbeiter, Streik, Katastrophen
etc. begründen keinen Haftungsanspruch. Im Übrigen haftet GENAU CTC nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus wird jede Haftung von GENAU
CTC, insbesondere für Folgeschäden (z.B. für entgangenen Gewinn oder Ansprüche
Dritter) ausdrücklich ausgeschlossen.
Soweit die Maßnahme in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfindet, ist
dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der
Verkehrssicherungspflichten verantwortlich.
6. Vergütung
Die Vergütung der von GENAU CTC erbrachten Leistungen gliedert sich in Honorar
und Spesen. Das Honorar bemisst sich - soweit schriftlich nicht ausdrücklich
anders vereinbart - ausschließlich nach der effektiv aufgewendeten Zeit. In den
Honorartarifen sind sämtliche Personalkosten sowie Betriebs- und
Verwaltungskosten enthalten. Nicht in den Honorartarifen enthalten sind jedoch
ggf. notwendige, auftragsspezifische Auslagen sowie vom Auftraggeber direkt
veranlasste Kosten und Reisespesen. Diese werden in tatsächlich entstandener
Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. Rechnungen / Zahlungsfrist
a. Beratungsleistungen und Inhouse-Workshops
Rechnungen werden nach Auftragsbeendigung bzw. Abschluss einer
Leistungsphase/Zeitabschnitts (als Zwischenrechnung) gestellt. Bei einer
Auftrags- bzw. Projektdauer von mehr als einem Monat wird am Ende jedes Monats
eine Rechnung über die geleisteten Aufwände gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug
von Skonti innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Ohne
unverzügliche Beanstandung durch den Rechnungsempfänger gilt die Rechnung nach
Ablauf der Zahlungsfrist als angenommen.
b.Online-Seminare und kostenpflichtige Downloads
Online-Seminargebühren und kostenpflichtige Downloads werden durch Vorauskasse
bzw. Lastschrifteneinzug beglichen. Diese sind mit Zugang der Rechnung fällig
und müssen vor Online-Seminarbeginn bzw. Download beglichen sein. Der Einzug des
Rechnungsbetrages erfolgt frühestens 10 Tage vor Seminarbeginn.
8. Sonstiges und Schlussbestimmungen
a. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für geschlossene Verträge mit GENAU CTC gilt ausschließlich deutsches Recht. Der
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem mit diesen Geschäftsbedingungen
zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Starnberg, soweit der Kunde
Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts
ist bzw. keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw., falls der Wohnsitz
oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei Klageerhebung
unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
verlegt wurde.
b. Schiedsklausel
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten vor
Anrufung eines ordentlichen Gerichts alle außergerichtlichen wie gerichtlichen
Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
c. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des individuellen Vertrags oder ein Teil
hieraus unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB sowie des Vertrages im
Übrigen unberührt. Entsprechendes gilt für die Undurchführbarkeit einer
Bestimmung oder eines Teiles von ihr. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung haben die Parteien eine wirksame und/oder
durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der zu
ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für die
ergänzende Vertragsauslegung.
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